Corona-Schnelltest – Rückmeldung bei Nicht-Teilnahme

Seit dem 19.04.2021 gilt in den Schulen eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftigten. Das Schulministerium hat eindeutige Vorgaben erlassen, wie im Einzelnen zu verfahren ist.

Ihr Kind hat nicht am Test teilgenommen.

Falls Ihr Kind die zweimalige Testung pro Woche nicht mitgemacht hat, ist es vom weiteren Präsenzunterricht ausgeschlossen und erhält auch keine Ersatz-Aufgaben im Distanzlernen.

Was ist zu tun?

Lassen Sie Ihr Kind umgehend in einem Testzentrum testen (Bürgertest) und legen Sie der Schule das negative Testergebnis vor. Sobald dies erfolgt ist, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen; dies gilt bei jedem versäumten schulinternen Test.

Falls Sie grundsätzlich nicht wollen, dass Ihr Kind in der Schule an den Pflichttests teilnimmt, müssen Sie zu den von der Schule festgelegten Testterminen (in der Regel dienstags und donnerstags ab 09.00h) jeweils eine gültige Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen. Diesen Test können Sie in den oben genannten Testzentren machen (Bürgertest).

Vielen Dank für Ihr Verständnis!